Rechtsquellen zuletzt geprüft: 2. August 2026
Offizielle Quellen und Änderungshistorie
Der Leitfaden verwendet ein datiertes Quellenregister. Es trennt die ursprüngliche Veröffentlichung, sprachspezifische Berichtigungen, spätere Änderungen und nicht verbindliche Leitlinien.
Ursprüngliche Veröffentlichung
Die Verordnung (EU) 2024/1689 wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Das archivierte englische PDF ist die authentische Veröffentlichung. Das englische XHTML wird zur Unterstützung strukturierter Verweise gespeichert. Die Metadaten-XML nennt alle 24 Sprachfassungen, enthält aber keinen Gesetzestext.
Aktuelle Erläuterung
Die Erläuterung des Projekts ist eine datierte Lesart des ursprünglichen Rechtsakts zusammen mit den unten genannten Berichtigungen und Änderungen. Sie ist kein offizieller konsolidierter Text. Das Projekt wird eine Konsolidierung nur dann als offiziell bezeichnen, wenn EUR-Lex sie als solche veröffentlicht.
Von diesem Leitfaden verwendeter Anwendungszeitplan
- 2. August 2026 — die meisten allgemeinen Regeln und Artikel 50 gelten.
- 2. Dezember 2026 — neue Bestimmungen zu Artikel 5, eingeführt durch Verordnung (EU) 2026/1744, gelten.
- 2. Dezember 2026 — die enge Übergangsregelung zur Anbieterkennzeichnung nach Artikel 50(2) endet für relevante generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.
- 2. Dezember 2027 — relevante Hochrisikobestimmungen des Anhangs III gelten.
- 2. August 2028 — relevante produktbezogene Hochrisikobestimmungen des Anhangs I gelten.
Berichtigungen und Änderung
- Berichtigung vom 9. Oktober 2025 — Spanisch, Deutsch, Französisch, Irisch, Litauisch, Ungarisch, Slowakisch, Slowenisch und Schwedisch.
- Berichtigung vom 19. Dezember 2025 — Niederländisch und Slowenisch.
- Berichtigung vom 27. März 2026 — Tschechisch.
- Berichtigung vom 4. Mai 2026 — Spanisch und Niederländisch.
- Verordnung (EU) 2026/1744 — Änderung in Kraft seit 27. Juli 2026.
Archivierte Dateien und Integrität
Jeder archivierte Eintrag enthält seine offizielle URL, den Abrufzeitpunkt in UTC, die Byteanzahl und die SHA-256-Prüfsumme. Automatisierte Prüfungen melden Änderungen; sie schreiben rechtliche Erläuterungen niemals neu.
Maschinenlesbares Quellenregister anzeigen